Campingplatzordnung des Strandcampingplatzes Dangast
Liebe Camper!
Das Team des Strandcampingplatzes freut sich über Ihren Besuch und bittet Sie, die nachfolgende Platzordnung zu beachten:
1.
Bei Ankunft meldet sich der Campinggast an der Rezeption an. Die neben den Stellplatzgebühren zu entrichtenden Personengebühren, Gästebeitrag und die Strompauschalen sind beim Beziehen des Campingplatzes sofort fällig und an der Rezeption zu entrichten. Der Campinggast erhält eine Gästekarte (NordseeServiceCard), auf der die Aufenthaltsdauer vermerkt ist. Beim endgültigen Verlassen des Platzes meldet sich der Campinggast ab. Die Pflicht zur An- und Abmeldung sowie die Entrichtung der Gebühren besteht auch für die Übernachtungsgäste der Campinggäste. Die Mitarbeiter in der Anmeldung sind berechtigt, die Benutzung des Campingplatzes abzulehnen. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen nur in Begleitung von Sorgeberechtigten zelten; Kinder und Jugendliche von 14–17 Jahren, die ohne Eltern, Erziehungsberechtigte oder Jugendgruppenleiter (mit amtlichem Ausweis) zelten wollen, haben die schriftliche Erlaubnis eines Sorgeberechtigten vorzulegen (Mutti-Zettel).
2.
Die einzelnen Stellplätze werden durch die Mitarbeiter in der Anmeldung zugewiesen. Ein Platzwechsel ist nur mit Zustimmung des Personals erlaubt. Feste Anbauten an Wohnwagen sind nicht erlaubt. Jegliche bauliche Veränderung an den Stellplätzen sind ausdrücklich nur nach Rücksprache mit der Campingplatzleitung und erfolgter schriftlicher Erlaubnis gestattet. Voraussetzung für die Gestattung ist eine fachmännische Abwicklung und Umsetzung der geplanten Veränderung. Der Rückbau hat nach Absprache mit dem Campingplatzpersonal zum Saisonende oder spätestens bei Platzaufgabe zu erfolgen. Unterbleibt der fristgerechte Rückbau durch den Stellplatzinhaber, wird die Campingplatzleitung auf Kosten des Stellplatzinhabers eine Fachfirma mit dem Rückbau beauftragen.
3.
An dem kostenpflichtigen Anschluss der Stromversorgung ist das Anschließen von Abzweigsteckern nicht erlaubt. Die Stromabnehmer haben ihre Anlage so herzurichten, dass diese den VDE-Vorschriften entsprechen. Wer eine nicht den VDE-Vorschriften entsprechende Anlage betreibt, haftet für die dadurch evtl. entstehenden Schäden.
4.
Bei der Verwendung von Flüssiggas sind die dazu ergangenen besonderen technischen Vorschriften und Regeln zu beachten. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gasanlagen alle 2 Jahre von einer entsprechenden Fachfirma auf Kosten des Campers geprüft werden müssen. Bitte legen Sie eine gültige Prüfbescheinigung bei der Anmeldung vor. Ohne eine gültige Prüfbescheinigung ist der Aufenthalt nicht gestattet.
5.
Es wird erwartet, dass die Einrichtungen und Anlagen des Campingplatzes schonend behandelt werden. Offenes Feuer ist auf dem Gelände des Campingplatzes nicht gestattet. Abfälle aller Art sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen. Die Entsorgung von besonderen Abfällen (Kühlschränke, Campingausrüstung etc.) ist auf dem Campingplatz untersagt. Die Entsorgung von Fäkalien und Chemietoiletten der Wohnwagen und Wohnmobile hat über die im Lageplan des Campingplatzes gekennzeichneten Sammelstellen zu erfolgen. Es ist nicht gestattet, Gräben, Mulden oder Erdlöcher auszuwerfen, Leinen, Schnüre oder Drähte zu spannen sowie Steine, Stangen, Gestelle o. ä. aufzustellen. Die Zeltleinen und -pflöcke sind so zu befestigen, dass andere Personen dadurch nicht gefährdet werden. Die Grenzen der Stellplätze sind durch Pflöcke gekennzeichnet. Nur innerhalb dieser Grenzen darf das Zelt aufgebaut oder der Wohnwagen abgestellt werden.
6.
Ruhestörender Lärm ist zu unterlassen. Alle Lärmbelästigungen, insbesondere durch Multimediageräte, Musikinstrumente, Flugobjekte, Schreien, lautes Singen, Geräusche von Kraftfahrzeugen usw., sind verboten. Von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr muss die Nachtruhe gewahrt sein. Weiter ist die Mittagszeit von 12:30 Uhr bis 14:30 Uhr besonders geschützt. Das Eingangstor auf dem Campingplatz wird in der Zeit von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr geschlossen gehalten. In absoluten Notfällen kann die Schranke mit dem an der Schranke befindlichen Notknopf geöffnet werden. Nach der Betätigung des Notfallschalters ist das Personal des Campingplatzes am Folgetag in Kenntnis zu setzen.
7.
Aktivitäten, durch die andere Personen verletzt werden können oder fremdes Eigentum beschädigt wird, sind untersagt. Ballspiele sind nur auf dem Spielplatz erlaubt. Das Ausüben des Drachensports ist verboten.
8.
Von den Campingplatzbenutzern ist weiterhin zu beachten:
- Fahrzeuge sind auf den dafür vorgesehenen Parkflächen abzustellen. Es ist nicht gestattet, diese Fahrzeuge innerhalb des Campinggeländes für Versorgungsfahrten zu benutzen. Fahrzeughöchstgeschwindigkeit auf dem gesamten Campingplatz: 10 km/h (Schritt-Tempo).
- Baden geschieht auf eigene Gefahr. Das Benutzen von Luftmatratzen, Paddel- oder Schlauchbooten in der offenen See ist nicht erlaubt. Innerhalb des Badegebietes dürfen keine Boote fahren. Für Sportboote ist ein besonderer Liegeplatz ausgewiesen.
- Die Stellplätze können bei mehr als 0,80 m über normal auflaufender Flut überspült werden. Die Camper sind verpflichtet, sich über den zu erwartenden Hochwasserstand selbst zu informieren. Informationsquellen sind u. a. öffentliche Rundfunksender, das Internet (www.nlwkn-niedersachsen.de) oder die Rezeption. Es wird den Campern angeraten, ihre Ausrüstung so zu ordnen, dass der Stellplatz in kurzer Zeit geräumt werden kann.
- Die Benutzer müssen ihren Stellplatz in einem gepflegten Zustand halten. Der Stellplatz ist von dem Benutzer vor seiner Abreise vollständig in Ordnung zu bringen.
9.
Der Hausierhandel ist auf dem Campingplatz verboten. „Fliegende Händler“ haben keinen Zutritt.
10.
Hunde sind nur in einem abgegrenzten und gekennzeichneten Platzbereich erlaubt. Bitte beachten Sie bei Ihren Spaziergängen die entsprechenden Schilder. Des Weiteren herrscht überall im Hundebereich und auf dem Deichabschnitt vor dem Platz absolute Leinenpflicht. Bitte nehmen Sie Ihre Hunde nicht mit auf den Kinderspielplatz und in die Sanitärgebäude. Hundekot ist sofort zu beseitigen. Tüten hierfür erhalten Sie kostenlos an der Rezeption. Fühlen sich andere Gäste des Campingplatzes durch mitgebrachte Hunde belästigt, ist das Personal berechtigt, die Entfernung des Hundes zu verlangen. Eine Erstattung der Gebühren ist in diesem Fall ausgeschlossen.
11.
Den Anweisungen der Mitarbeiter des Campingplatzes ist Folge zu leisten. Grobe Verstöße gegen die Campingplatzordnung oder die gegebenen Anweisungen haben sofortige Platzverweise zur Folge. Die Mitarbeiter des Strandcampingplatzes üben das Hausrecht im Auftrag des Eigenbetriebes Tourismus und Bäder aus. Ein Anspruch auf Erstattung der bereits entrichteten Gebühr besteht nicht.
12.
Während des Aufenthaltes auf dem Strandcampingplatz gilt diese Campingplatzordnung. Die Benutzung des Campingplatzes einschließlich seiner Einrichtungen geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr. Bei Unfällen tritt eine Haftung nur ein, wenn dem Personal Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Eine Aufbewahrung der von den Benutzern mitgeführten Gegenstände (so auch von Geld oder Wertsachen) erfolgt nicht. Für den Verlust oder für Schäden an solchen Gegenständen ist eine Haftung ausgeschlossen. Auch für Überschwemmungsschäden ist eine Haftung ausgeschlossen.
13.
Die Stellplätze sind bei der Abreise bis 12:00 Uhr zu räumen. Wird ein längerer Aufenthalt auf dem Campingplatz gewünscht, so ist dieses rechtzeitig mit den Mitarbeitern in der Rezeption zu klären. Bei vorzeitiger Beendigung des vorgesehenen Aufenthalts auf dem Campingplatz besteht kein Anspruch auf Erstattung der bereits entrichteten Gebühren.
14.
Den Campern ist untersagt, eigenmächtig Wasser- und Stromleitungen zu den Stellflächen zu verlegen. Die Einleitung von Abwasser in den Untergrund und in das Küstengewässer ist nicht zulässig. Das Autowaschen auf dem Campingplatz ist verboten. Für die Entsorgung ist die Abwassersatzung der Stadt Varel zu beachten, die an der Campingkasse zur Einsichtnahme ausliegt. Zuwiderhandlungen können zur sofortigen Beendigung des Mietverhältnisses führen.
Weitere Hinweise
Besucher, die über Nacht bleiben möchten, müssen sich vorher an der Rezeption anmelden. In der Stellplatzgebühr ist ein PKW enthalten. Für weitere Fahrzeuge fallen Gebühren an.
Die Postausgabe erfolgt an der Rezeption vom Campingplatz. Bitte geben Sie Fundsachen ebenfalls dort oder in der Tourist-Info im Weltnaturerbeportal ab.
Stand: Juli 2025